Bausparen

Bausparen ist noch immer eine der besten Möglichkeiten, den Traum vom eigenen Heim wahr werden zulassen.

Die erste Bausparkasse wurde bereits 1775 in England gegründet. Schon damals galt das Grundprinzip des kollektiven Sparens, damit der Einzelne sein Ziel schneller erreichen kann, als es alleine möglich wäre. Auf diesem Grundsystem basiert das Bausparen auch heute noch.

In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Bausparkassen, die das Bausparen anbieten. Die zwei großen Gruppen sind zum Einen die privaten Bausparkassen und zum Anderen die Landesbausparkassen.

Das Bausparen funktioniert nach einem einfachen System. Viele Bausparer zahlen zumeist in monatlichen Raten oder auch einmaligen Beiträgen ihr Kapital in den Bauspartopf ein. Aus diesem Topf gehen diese Gelder wiederum an andere Bausparer in Form der Bauspardarlehen heraus. Grundsätzlich kann man den Bausparvertrag auch als reinen Sparvertrag nutzen, man ist also nicht verpflichtet, das später mögliche Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.

Dennoch bietet das zinsgünstige Bauspardarlehen natürlich eine sehr gute Alternative zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. den Hypothekenkredit. Dieses Bauspardarlehen bekommt man, wenn man drei bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Am Bewertungsstichtag muss der Bausparvertrag die Mindestbewertungszahl sowie die Mindestansparsumme erreicht haben. Zudem muss die Mindestwartefrist vorüber sein. Diese Anforderungen unterschieden sich in ihren Details je nach Art des gewählten Bauspartarifs.

Ein wesentlicher Vorteil beim Bausparen ist auch die mögliche staatliche Förderung. Diese gibt es sowohl als Arbeitnehmersparzulage bei Nutzung des Bausparvertrages für die Einzahlung von Vermögenswirksamen Leistungen, als auch als Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8% auf die jährlichen Sparleistungen, maximal auf einen Sparbetrag von 512 Euro (bei Ledigen) , allerdings auch nur dann, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 25.600 Euro im Jahr ist (Alleinstehende). Bei verheirateten Personen verdoppeln sich der Förderbetrag und die Einkommensgrenze. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% auf jährlich maximal 470 Euro, falls das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro liegt (Verheiratete 35.800 Euro).

Neben der staatlichen Förderung des Bausparens in der Ansparphase, erhält der Bausparer bei Inanspruchnahme ein zinsbegünstigtes Darlehen. Der Zinssatz liegt hier je nach Tarif bei ca. 2 Prozent unter dem marktüblichen Hypothekenzinssatz. Das Bauspardarlehen kann nicht nur für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden, sondern auch für Renovierungen an der eigenen oder gemieteten Wohnung / Haus.

Das Bausparen an sich ist eine äußerst flexible Spar-und Finanzierungsform. Während der Ansparphase kann man die monatliche Rate jederzeit erhöhen oder senken, einmalige Sonderzahlungen leisten und die Bausparsumme ebenfalls senken oder erhöhen.

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